Bürozeiten
Um ganz auf die Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen bitten wir um Terminvereinbarungen.
Sie erreichen uns unter: 04431/6195
Unser Finanztipp: Handwerkerleistungen als Steuersparoption
Steuerlich begünstigt sind Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen:
- Austausch/ Erneuerung von Bodenbelägen oder auch Teppichbodenreinigung
- im Privathaushalt des Mieters
- oder des Eigentümers bei selbstgenutztem Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung gilt:
20 % der Arbeitskosten von insgesamt jährlich 6.000,-- / höchstens jedoch 1.200,-- Euro im Jahr können im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Die Summe gilt pro Haushalt.
Vorraussetzung für den Erhalt :
- der Steuerzahler muss Auftraggeber sein
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Lohnkosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Hinweis: auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt.
- Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen < Nachweis >